Zur 10. Sitzung des Urologiebeirates am Vortag des 69. DGU-Kongresses in Dresden begrüßte Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V. (BDU), rund 40 geladene Gäste: Vertreter der Mitgliedsunternehmen aus der Gesundheitswirtschaft sowie des Berufsverbands, die im Rahmen ihrer Kooperationsgemeinschaft ein weiteres Mal gesundheits- und versorgungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Europa gemeinsam analysieren und diskutieren wollten.
„Mit der heutigen Sitzung möchten wir das Thema Leitlinien noch einmal aufgreifen und der Leitlinienerstellung widmen, damit die Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert werden können. Bei der Entwicklung von Leitlinien können Ärzte in Interessenkonflikte geraten. Als Berufsverband haben wir deshalb ein Interesse an Transparenz in der Leitlinienarbeit. Die wechselseitige Beziehung zwischen Ärzten und Industrie steht seit der Einführung des Antikorruptionsgesetztes zunehmend unter Beobachtung, und die Transparenzinitiative der Industrie ist für uns heute Anlass, das Thema erneut im UrologieBeirat aufzugreifen und einen Diskussionsprozess über den Umgang mit Interessenskonflikten zu starten, an dessen Ende auch Regeln für Ärzte bei der Mitarbeit an Leitlinien stehen“, sagte Dr. Axel Schroeder. Er betonte: „Als Berufsverband stellen wir die Zusammenarbeit von Industrie und Ärzten in keiner Weise infrage. Wissenschaftliche Entwicklung sowohl von Arznei- als auch Medizinprodukten werden nur funktionieren, wenn die Ideen der Wissenschaftler von der Industrie umgesetzt werden, oder umgekehrt, Entwicklungen in der Industrie wissenschaftlich geprüft werden, bevor sie beim Patienten angewendet werden.“
Die folgenden drei Impulsreferate beleuchteten das Thema aus verschiedenen Perspektiven. Die praktische Leitlinienarbeit schilderte zunächst Prof. Dr. med. Christian Doehn aus der Sicht des Koordinators der S3-Leitlinie Nierenzellkarzinom.
Sein Vortrag verdeutlichte das hohe Niveau heutiger Leitlinienerstellung. Das Leitlinienprogramm der AWMF, der DKG und der Krebshilfe habe 2008 Impulse gesetzt, die Qualität zu optimieren. Deren Vorgaben sicherten heute eine formelle Qualität, die über denen englischsprachiger Leitlinien anzusiedeln sei und selbstverständlich eine Abfrage und Erklärung möglicher Interessenkonflikte der Autoren beinhaltet. Am Beispiel der S3-Leitlinie Nierenzellkarzinom demonstrierte Prof. Doehn die aufwändige und zeitintensive Entstehung von der Idee 2008, dem Hauptantrag 2009 mit einem Volumen von 300 000 Euro, „von denen nicht ein Euro an beteiligte Experten gegangen sei“, die vielmehr für Sitzungen, Reisekosten, Technik, externe Literaturrecherche und ähnliches verwendet wurden, über das Kick-off-Meeting Ende 2012 mit 50 Experten aus 30 Fachgesellschaften, der Arbeitsgruppenbildung, drei Konsensuskonferenzen und schließlich der Fertigstellung und Veröffentlichung pünktlich zum urologischen Fachkongress im September 2015. Das Ergebnis beinhaltet eine Langversion, eine Kurzversion, einen unabhängigen Evidenzbericht, samt Leitlinienreport, in dem das methodische Vorgehen detailliert nachzulesen ist, sowie inzwischen auch eine Patientenleitlinie und unterstreicht das immense Engagement der Beteiligten, das für die Leitlinienarbeit notwendig ist. Vor allem wegen der neuen Entwicklungen bei der medikamentösen Therapie des Nierenzellkarzinoms habe man 2017 ein Update beantragt, um aus der Leitlinie eine sogenannte Living Guideleine zu machen, so Prof. Doehn, der aus seiner Erfahrung eine Einflussnahme von Leitlinienautoren aufgrund möglicher Interessenkonflikte klar negierte.
Rechtsanwältin Elisabeth Engels vom Verein Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V., der seit 2007 mittelständische Pharmaunternehmen bei der kodexkonformen Zusammenarbeit mit Fachkreisen berät, stellte in ihrem Vortrag einen 28 Paragraphen starken, verständlich formulierten AKG-Verhaltenskodex vor, der Ärzten und Unternehmen zum Beispiel bei Fortbildungen, Honoraren oder Bewirtung Orientierung geben soll. Die Empfehlung der AKG lautet: Schutz durch präventive Beachtung der Compliance Vorgaben.
Professor Dr. med. Dr. jur. Christian Dierks aus der Kanzlei DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte lieferte einen historischen Exkurs zum früheren Umgang zwischen Ärzten und Pharmavertretern bis zum Herzklappenskandal 1994, dem Entstehen erster Codices bis hin zum AWMF Leitlinien-Konzept mit seinen aktuellen Transparenzforderungen, die unter Umständen Einschränkungen für die Leitlinien-Partizipation bedeuten, zum Bespiel durch Abstimmungsausschluss in den Konsensrunden. Mit zahlreichen Fallbeispielen beleuchtete er den schwierigen Umgang mit dem bestehenden Normengeflecht und Wege der Konfliktvermeidung in der Praxis.
In der anschließenden sehr aktiven und kurzweiligen Diskussionsrunde der Gäste und Referenten zeigte sich die große Brisanz des Themas. Professor Dierks empfahl dem BDU, Gefahren vorausschauend zu identifizieren und eine vorausschauende Prävention nach dem Motto „Agieren statt Reagieren“ zu betreiben.
In seinem Schlusswort betonte Berufsverbands-Präsident Dr. Axel Schroeder den hohen Stellenwert der Therapiefreiheit; Leitlinien seien Orientierungshilfen und keine Richtlinien. Sein Fazit lautet: „Wir sind nie ganz frei von Interessenkonflikten, können die Transparenzvorgaben bei der Leitlinienarbeit aber nutzen, denn wir haben in der Tat nichts zu verbergen, und es ist ein hehrer Anspruch im Rahmen unserer Patientenversorgung, Leitlinien zu erstellen.“