Erste Erfahrungen mit dem neuen Antikorruptionsgesetz

Dr. Axel Schroeder, BDU-Präsident
BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder

UrologieBeirat des BDU tagte in Leipzig

Am 4. Juni 2016 trat das Antikorruptionsgesetz in Kraft und hat eine Welle der Verunsicherung ausgelöst. „Vor allem das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bewegt uns Ärzte und ist Anlass, dass wir für die inzwischen achte Sitzung des Urologiebeirates das Thema Antikorruptionsgesetz gewählt haben.“ Mit diesen Worten begrüßte BDU-Präsident Dr. Axel Schoeder die geladenen Gäste der diesjährigen Herbstsitzung des Urologiebeirates, der im Vorfeld des 68. DGU-Kongresses am 27. September 2016 in Leipzig tagte. Die gut 40 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen Politik, Gesundheitswirtschaft, Ärzteschaft und Fachgesellschaft verfolgten drei spannende Impulsreferate, die eine erwartungsgemäß lebhafte Diskussion auslösten.


Prof. Dr. Hendrik Schneider, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Leipzig, nach eigenem Bekunden „Wanderprediger des Paragrafen 299 a“, fand klare, aber auch beruhigende Worte. Danach sei die Anzahl der laufenden Verfahren überschaubar und kein Grund für eine Hysterie aufgrund von Halbwissen über die zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen für eine strafbare Vorteilsnahme. Wenn sich das Unternehmen an die Codices halte, die Grenzen des Luxusverbotes und das Heilmittelwerbrecht eingehalten werden, dann dürfe Kooperation nach wie vor stattfinden, so die Kernbotschaft des Juristen. Wann die rote Linie überschritten sei, würden Ärzte durchaus selbst merken.

Friedrich R. München, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Fachbereich Rechts- und Vertragsangelegenheiten der Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V., beklagte angesichts erster Erfahrungen mit dem neuen Antikorruptionsgesetz die fehlende Rechtsprechung hinsichtlich der Angemessenheit der Vergütung der Leistung freiberuflich tätiger Honorar- und Konsiliarärzte und betonte die Notwendigkeit transparenter Leistungen. Richtlinien für angemessene Entgelte würden entwickelt werden. Rechtsanwalt Ulf Zumdick, Geschäftsfeldleiter Recht/Arzneimittelrecht beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., richtete in seinem Impulsreferat den Blick unter Berücksichtigung der Selbstkontrollen der Industrie auf die konkrete Zusammenarbeit mit den Ärzten und benannte vorhandene Instrumente, sogenannte Spielregeln der Kooperation. Am Beispiel von Fortbildungsveranstaltungen und Anwendungsbeobachtungen zeigte er detaillierte Anforderungen auf, unter denen Zusammenarbeit weitergehen könne.

In der anschließenden Diskussionsrunde blieb angesichts ausstehender gerichtlicher Entscheidungen zu konstatieren, dass man sich in der Stunde Null eines mit Leben zu füllenden Gesetzes befinde. „Dennoch“, so resümierte Dr. Axel Schroeder die intensive Debatte, „gehe es nicht nur um verlässliche Regeln der Zusammenarbeit. Wir sind auf dem Weg zu einem neuen Selbstverständnis in der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Gesundheitswirtschaft. Dies gilt es in einem kontinuierlichen Dialog der Beteiligten auf Augenhöhe zu entwickeln“.