Stand der Dinge beim Innovationsfonds

GruppenbildAm 1. Juni 2016 fand die diesjährige 7. Sitzung des Urologiebeirats im Rahmen in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin statt. Die Runde befasste sich mit dem politisch hoch aktuellen Thema „Stand der Dinge beim Innovationsfonds“. Zur Begrüßung führte BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder ein in die langjährigen Aktivitäten des BDU, Innovationen in die Versorgung zu bringen, entweder über Selektivverträge oder über Verbesserungen im Kollektivvertrag. Der Innovationsfonds biete hier interessante Perspektiven für neue Versorgungsformen und auch für wichtige neue Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung. Moderiert von Ulrich Tilly, schlossen sich Impulsvorträge als Einstieg in das Kamingespräch an.


Der Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, der auch dem Innovationsausschuss vorsitzt, erläuterte in einem detailreichen Impulsvortrag den aktuell erreichten Stand. Nachdem der Gesetzgeber mit dem Wegfall der Ausschreibungspflicht und der Übertragbarkeit der Mittel zwei wesentliche Hemmnisse beseitigt habe, gebe es nun freie Fahrt für die Entscheidung über die vielen eingereichten Projektanträge. Viele der bisherigen Integrationsverträge seien zu kurz gesprungen gewesen, weil es keine Evaluierung gegeben habe. Das sei bei den Projekten des Innovationsfonds erheblich anders, weil man nur Projekte fördern werde, deren Ergebnisse auf die GKV insgesamt übertragbar seien, nachdem sie sich nach gesicherter Evaluierung als positiv erwiesen hätten.

Für ihn liegen wichtige Schwerpunkte beispielsweise im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit und auch im Bereich der haus- und fachärztlichen Versorgung im Pflegeheim. Alle Projekte in diesem Bereich hätten große Chancen, akzeptiert zu werden. Im Bereich der Versorgungsforschung sehe er einen Schwerpunkt bei der Lebensqualität von Krebspatienten bei neuen onkologischen Therapien, zum Beispiel bei der Vermeidung von Versorgungsdefiziten in der ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Bei der Versorgungsforschung gebe es inzwischen etwa 300 Anträge, davon bezögen sich leider nur vier auf die Pflege. Man beabsichtige, nachdem die Anträge dieses Jahres voraussichtlich im Spätherbst entschieden sein werden, künftig zweimal im Jahr über die Anträge zu neuen Versorgungsformen und einmal im Jahr zur Versorgungsforschung zu entscheiden.

Das Mitglied des Vorstandes der BARMER-GEK, Dr. Mani Rafii, begrüßte die Absichten des Innovationsausschusses aus Sicht der Kassen, nachdem man lange Zeit mit einer gewissen Skepsis auf das politisch vorgegebene Vorhaben geschaut habe. Deutschland habe zwar ein insgesamt gutes Gesundheitswesen, aber was es tatsächlich und belegbar leiste, liege ausweislich vorhandener Outcome Daten viel zu häufig im europäischen Mittelfeld. Neue Therapien und Versorgungsformen müssten in angemessener Zeit geprüft, bewertet und entschieden werden. Vor allem müsse die Versorgungsforschung die notwendigen Outcome-Daten liefern, um gezielt die nötigen Verbesserungen einleiten zu können.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Edgar Franke, sprach über die Beweggründe des Gesetzgebers, Innovationen über das neue Instrument mit 300 Millionen jährlich zu fördern. Insgesamt sei die Bewertung des Nutzens neuer Therapien viel zu langsam. Aus dem Arzneimittelbereich könne hier der AMNOG-Prozess als Vorbild für die anderen Leistungsbereiche herangezogen werden. Er äußerte die Erwartung der Koalitionsfraktionen, dass der Innovationsausschuss jetzt zügig die Anträge abarbeite und entscheide. Durch die Übertragbarkeit der Mittel habe der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass das zur Verfügung stehende Geld auch tatsächlich vollständig für Versorgungsprojekte und –forschung vergeben werden kann.

Die Referenten standen anschließend den anwesenden Gästen aus Politik, Industrie und BDU Rede und Antwort zu vielen Einzelfragen aus der Praxis, so dass das Kamingespräch eine Stunde länger dauerte als geplant. Mit einem Dank an alle Teilnehmer schloss Präsident Dr. Schroeder um 21:00 Uhr die Veranstaltung.