UrologieBeirat des BDU diskutiert die Weiterentwicklung der Frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln

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Herbstsitzung des Urologiebeirates in Hamburg

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„Wir lösen die Versorgungsprobleme von morgen nicht, wenn jeder seine Wege allein geht“, begrüßte Dr. Axel Schroeder die Teilnehmer der Herbstsitzung des Urologiebeirates, der im Vorfeld des 67. DGU-Kongresses am 22. September 2015 in Hamburg tagte. Damit unterstrich der BDU-Präsident die Bedeutung des Urologiebeirates, der als Kooperationsgemeinschaft des Berufsverbands der Deutschen Urologen e. V. (BDU) und Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft 2013 angetreten ist, um einen konstruktiven Austausch über urologische Versorgung und Gesundheitspolitik zu führen.

In Hamburg diskutierten die rund 30 geladenen Unternehmensvertreter und BDU-Repräsentanten unter der Moderation des Politikexperten Ulrich Tilly, Partner WMP Healthcare, die Fortentwicklung der Arzneimittelerstattung im Nachgang des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (kurz AMNOG). Selbiges verpflichtet pharmazeutische Unternehmen seit dem 1. Januar 2011, ihre neuen Produkte nach der Markteinführung einer Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu unterziehen. Bis zum Abschluss des einjährigen Verfahrens gilt der vom pharmazeutischen Unternehmer festgelegte Preis für das Arzneimittel. In der Zwischenzeit verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Hersteller auf Grundlage der Bewertung des Zusatznutzens über den Erstattungsbetrag für Krankenkassen, der ab dem 13. Monat nach Markteinführung gilt.

„Wenn nach vier Jahren Früher Nutzenbewertung für 60 Prozent der Medikamente kein Zusatznutzen festgestellt wurde und es zu über 50 Prozent Rabatt auf die Einstandspreise kommt, haben wir Grund dieses Thema hier zu diskutieren und eine Weiterentwicklung des Verfahrens zu fordern“, führte Dr. Schroeder ein. Nach Einschätzung des Experten Ulrich Tilly bleibe das Grundprinzip der Frühen Nutzenbewertung bestehen, während Teilaspekte wie die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie oder die Veröffentlichung des Erstattungspreises aktuell diskutiert würden.

Dem Dialog stellten sich in ihren Impulsreferaten eine Industrievertreterin sowie eine Vertreterin der Gemeinsamen Selbstverwaltung: Dr. Carmen Floßmann, Product Value Manager bei Astellas berichtete über ihre Erfahrungen mit der „Arzneimittelerstattung in Deutschland am Beispiel urologischer Pharmakotherapie“ und Dr. Stefanie Mayet, Referentin in der Abteilung Arzneimittel beim G-BA, sprach über die „Weiterentwicklung der Frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses“. Die Teilnehmer erhielten dabei spannende Einblicke in den Ablauf der Nutzenbewertung aus verschiedenen Perspektiven, offenbarten sich doch durchaus unterschiedliche Einschätzungen, vor allem im Hinblick auf die Transparenz des Verfahrens und den Einfluss der mündlichen Anhörung durch den G-BA.

Die anschließende lebhafte Diskussion machte deutlich, dass viele Urologen vor allem auf eine stärkere Berücksichtung der Versorgungsrealität im Hinblick auf den Patientennutzen drängen: Insbesondere fehle eine „Späte Nutzenbewertung“, da zum Zeitpunkt der Markteinführung der Zusatznutzen im Versorgungsalltag – etwa von neuen onkologischen Arzneimitteln – aufgrund fehlender Erfahrungen oft nur begrenzt zu bestimmen sei. Auch Sorgen um den Innovationsstandort Deutschland und das überdurchschnittlich gute Gesundheitssystem wurden deutlich. Dr. Axel Schroeder schloss die Veranstaltung in der Hoffnung auf eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Arzneimittelerstattung.